SCHUTZGUT

MENSCH

  • Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes mit Fernwirkung (Lage des Plangebiets auf der Kuppe ist weithin sichtbar; Anwohner und Tourismus Markenkern Stadt Fröndenberg/Ruhr).
  • Beeinträchtigung der Erholungs- und Freizeitfunktion (die im Landschaftsplan Nr. 7 aus 11/2002 festgelegte Pflanzung einer 590 m langen Baumreihe zur Belebung des Landschaftsbildes und Erhöhung des Erholungswertes wurde in 20 Jahren nicht umgesetzt).
  • Beeinträchtigung der Anwohner durch Geräusch-, Geruchs- und Erschütterungsimmissionen sowie Luftschafstoffe. Der Abstand zur angrenzenden umliegenden Wohnbebauung beträgt ca. 200 m. Die nach Westen angrenzende Tallage verstärkt den Schall erheblich. Selbst wenn der Abstandserlass NRW das Bauvorhaben legitimiert, verändert sich die Wohnqualität der Anwohner erheblich.
  • Überschreitung des kritischen Immissionspegels von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für die Bewohner an der B233; bereits ohne Realisierung des geplanten Gewerbegebiets testiert durch das Gutachen des Tüv Nord vom 13.08.2015 sowie des Lärmaktionsplans aus 2014. Durch die geplante Lichtsignalregelung am Schürenfeld werden verstärkt weitere Geräuschemissionen durch Brems- und Anfahrvorgänge entstehen.
  • Beeinträchtigung des Verkehrsflusses durch Ampelanlage und höhere Verkehrsdichte: der „Verkehrsentwicklungsplan 2030“ der Stadt Fröndenberg testiert der B233 Leistungsfähigkeitsprobleme, die durch einen Bau des Gewerbegebiets nur verstärkt, nicht aber gelöst würden.
  • Neue Einpendler würden Klimabilanz weiter verschlechtern, eine angemessene Infrastruktur ist im ÖPNV nicht gegeben.
  • Das Plangebiet liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone der Ruhr: gewerbliche Abwässer gefährden die Trinkwassergewinnung
GeoPortal NRW, Lärmkarte, 24h- Pegel B233
GeoPortal NRW, Lärmkarte, Nachtpegel B233

SCHUTZGUT

NATUR

  • Verlust von wertvollen Böden mit ausgeprägter Bodenfruchtbarkeit und guter Wasserspeicherfähigkeit
  • Verlust von Flächen für die Lebensmittelproduktion
  • Zerstörung der natürlichen Funktionsfähigkeit des Bodens als Regelungs- und Pufferfunktion
  • Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate, potentielle Gefährdung des Wasserschutzgebietes
  • die Artenschutzrechtliche Prüfung von Landschaftsarchitekten Heller & Kalka FPG Freiraumplanung und Gestaltung datiert vom 01.09.2015 und ist längst überholt
  • Entfall eines Refugial- und Vernetzungselements
  • Minimierung unzerschnittener verkehrsarmer Naturräume (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz), die besondere Bedeutung für den Erhalt des Naturhaushalts haben
  • Funktionsstörungen von Wanderungs- und Jagdgebieten für wildlebender Tiere, auch durch Geräuschentwicklung und Lichtverschmutzung
  • Zerstörung des Lebensraums für Vegetation und Tiere, vor allem auch kleinere Bodenlebewesen
  • Das Plangebiet liegt inmitten von 22 Schutzgebieten für Natur und Landschaft. Es grenzt unmittelbar an 4 Schutzgebiete. Im Abstand bis zu 100 m befinden sich weitere 4, in bis zu 1.000 m Entfernung liegen weitere 7 Schutzgebiete. Darüber hinaus liegen 6 Schutzgebiete in einem Abstand bis zu 1.800 m. Eine Bebauung führt zu Beeinträchtigungen der Schutzgebiete, u. a. durch Entfall eines Refugial- und Vernetzungselements für Tiere und Pflanzen sowie Luftschadstoffe und Lärm.
  • Einschränkungen der biologischen Vielfalt
  • Gefährdung geschützter Arten der Roten Liste (z.B. Baumfalke, Feldlerche und Rotmilan) durch den Wegfall der Jagd- und Nahrungsgründe 
Vogelschutzgebiete; nordöstlich gelegen VSG Hellwegbörde Natura 2000
Plangebiet inmitten von Schutzgebieten für Natur und Landschaft

SCHUTZGUT

KLIMA

  • Beeinträchtigung der Regenerations- und Austauschfunktion für Durchlüftung und Wärmeregulation
  • Verlust der nächtlichen Frisch- und Kaltluftproduktion
  • Verlust als klimaökologischer Ausgleichsraum
  • Beeinträchtigung des Mikroklimas- Bebauung erzeugt eine Wärmeinsel
  • Versiegelte Flächen zerstören die natürliche Funktionsfähigkeit des Bodens als Regelungs- und Pufferfunktion
  • klimatischer Veränderungen und Starkregenereignissen haben auch Fröndenberg bereits 2021 und 2023 schwer getroffen: versiegelte Flächen können kein Regenwasser mehr aufnehmen und speichern
  • Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate
Helmholtz Zentrum für Umweltforschung, Dürrekarte Januar 2023
Starkregengefahrenkarten der Stadt Fröndenberg; Szenario 1; Schürenfeld unversiegelt
Regenereignis am 22.12.2023; B233, am Fuße des Schürenfelds

Dies gilt nicht fürs Schürenfeld

Im Bebauungsplan wurde auf konkrete Festsetzungen zum Klimaschutz bzw. zum Einsatz regenerativer Energien vollständig verzichtet. Diese wurden als „nicht angemessen und erforderlich“ angesehen, um eine bessere Vermarktung zu ermöglichen.

Auszug Klimaschutzkonzept, Klimaschutzszenario KN100: Endenergieverbrauch nach Energieträgern – grafisch. In der Energiebilanz des Klimaschutzszenarios KN100 (Ausschöpfung aller technisch- wirtschaftlichen Potenziale) ist bis zum Jahr 2050 eine Reduktion der Endenergieverbräuche um 45 % gegenüber dem Jahr 1990 möglich. Anhand dieses Szenarios lässt sich zeigen, dass das Klimaziel der Bundesregierung auch durch eine volle Ausschöpfung der Potenziale in Fröndenberg nicht erreicht werden kann.